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urheberrechtlich geschützt. Die Veranstalter vom Goldenen Violinschlüssel haben
denn auch Besuch von einem Anwalt erhalten, der sie über den Missbrauch aufklärte.
Offziell ist es also verboten vom «Oscar der Volksmusik» zu sprechen.
Hinter vorgehaltener Hand darf man es natürlich trotzdem tun. Denn unbestritten
ist die Tatsache, dass die Auszeichnung Goldener Violinschlüssel in der Schweiz eine
grosse Bedeutung hat.
Auch der Vereinsname "Goldener Violinschlüssel"
ist urheberrechtlich geschützt!